Willkommen
bei der KZV Rheinland-Pfalz
Ob im Westerwald oder im Hunsrück, in der Eifel oder in der Südwestpfalz - es ist die Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, den rund 3,4 Millionen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz eine zahnärztliche Behandlung zu ermöglichen. Zudem vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mitglieder, rund 3.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land, gegenüber den Krankenkassen und der Politik.
Aktuelles
ZE-Soforteinreichung
Die ZE-Soforteinreichung ist ab sofort wieder möglich. Bitte beachten Sie für den ersten Abrechnungsturnus folgende Termine:
- Einreichung: Mittwoch, 8. Mai 2024 bis spätestens Montag, 13. Mai 2024, 10:00 Uhr
- Auszahlung: Dienstag, 14. Mai 2024
Danach ist die Soforteinreichung wöchentlich möglich:
- Einreichung: bis montags um 10:00 Uhr
- Auszahlung: dienstags
KZV RLP geschlossen
Bitte beachten Sie, dass die KZV RLP am Freitag, 10.05.2024, geschlossen bleibt. Ab Montag, 13.05.2024, sind wir zur gewohnten Zeit wieder für Sie da.
Online-Umfrage zum Stimmungsbild in der Zahnärzteschaft
Ihre Stimme ist gefragt!
Die KZBV führt zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) vom 18. April bis 20. Mai 2024 eine bundesweite Online-Befragung durch und bittet um Ihre Mithilfe. Die Ergebnisse sollen Transparenz zur Stimmungslage und zu Problemen in Ihrem Praxisalltag schaffen sowie Ihre Einschätzungen zu verschiedenen Themen abbilden. Hier geht's weiter.
Pflicht zu Hausbesuchen?
Vertragszahnärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn Patienten einer Pflegestufe zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten und sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Einschränkung die Praxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können. Diese Verpflichtung ist in § 3 Abs. 2 BMV-Z geregelt. [weiterlesen]